Lektorat
Anti-Fehlerteufel

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
  des Lektorats Anti-Fehlerteufel

0 Inhalt

1 Begriffsbestimmungen
2 Anwendungsbereich, Vertragsschluss
3 Umfang der Leistung
4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5 Lieferung
6 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
7 Gewährleistung, Haftung
8a Widerrufsbelehrung für Verbraucher
8b Widerrufs-/Rücktrittsrecht für gewerbliche Auftraggeber
8c Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
9 Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Datenschutz
10 Rechtliches, Sonstiges

1 Begriffsbestimmungen

Auftraggeber ist die juristische oder natürliche Person, die Vertrags­partner gemäß den nachfolgenden Bedingungen (siehe Punkt 2) wird.

Auftragnehmer ist der Betreiber und Inhaber des Lektorats Anti-Fehlerteufel, Jörg Querner [Güterstraße 8, 75177 Pforzheim; weitere Kontaktdaten siehe Impressum oder Kontakt].

Korrektur / Korrektorat ist die Beseitigung von Abweichungen von der aktuell gültigen oder zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten deutschen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichen­setzung.

Lektorat / Lektorierung / ausführlicheres Lektorat ist die Beseitigung von Abweichun­gen von allgemein anerkannten stilis­tischen Standards der deutschen Sprache (auch Um- und Neuformulierung), inhaltlicher Stim­mig­keit, logischer Stringenz, gestalterischer Gepflogen­heiten sowie formaler Vorgaben in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbar­ten Umfang. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet ein Lektorat stets eine Korrektur.

Kleines Lektorat ist eine im Leistungsumfang eingeschränkte Lektorierung einschließlich einer Korrektur und stellt ein besonderes Angebot im Lektorat Anti-Fehlerteufel dar. Näheres hierzu – ins­besondere zum Leistungs­umfang – siehe Punkt 3 (Umfang der Leistung; → 3.3.3).

Plotberatung / Planungsberatung ist eine Beurteilung eines in Planung oder Entstehung befindlichen Manuskripts bzw. Textprojekts (üblicherweise Roman, Geschichte, Novelle, Erzählung etc., aber auch Sachbuch ist möglich) und Beratung zur Verbesserung dieses Textprojekts – besonders in inhaltlicher und struktureller Hinsicht. Näheres zum Leistungsumfang siehe Punkt 3 (Umfang der Leistung; → 3.3.4).

Ausgangsdokument ist die durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer per E-Mail oder Kontakt­formular oder auf einem geeigneten Datenträger (CD-R/CD-RW, DVD, USB-Stick, Speicher­karte des Typs MMC, SD oder SDHC; jedoch nicht SDXC, mini-SD oder micro-SD) zur Verfügung gestellte Datei oder das an den Auftrag­nehmer über­sandte Schriftstück, das den Gegenstand der Lektorierung und/oder Korrek­tur und/oder Plot­beratung bildet.

Eine Seite / Normseite ist definiert mit 30 Zeilen à 60 Zeichen, insgesamt also 1800 Zeichen einschließlich Leer- und Satzzeichen sowie Fußnoten. Dies dient lediglich als Berechnungs­grundlage und muss nicht der tatsäch­lichen Seiten­formatierung entsprechen.

2 Anwendungsbereich, Vertragsschluss

2.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftraggeber erkennt die AGBs durch Auftrags­erteilung an.

2.2 Nebenabreden, Ergänzungen zu und Abweichungen von diesen AGBs sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch zum Zwecke der Doku­mentation und Nachvollziehbarkeit der schrift­lichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, mündlich vereinbarte Nebenabreden, Ergänzungen zu und Abweichun­gen von den AGBs schrift­lich innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen, spätestens jedoch mit Beginn der Bearbeitung (Lektorierung, Korrektur) des Ausgangsdokuments. Zur Wahrung der Schriftform genügt die elektronische Form (E-Mail). Etwaige allgemeine Geschäfts­bedingungen des Auftraggebers gelten nicht grundsätzlich, insbesondere nicht ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2.3 Der Dienstleistungsvertrag (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB; im Gegensatz zum Werk­vertrag) kommt zustande, wenn dem Auftrag­nehmer das Ausgangs­doku­ment samt Nennung des gewünschten Leistungsumfangs zugegangen ist und der Auftrag­nehmer den Erhalt des Auftrags und dessen Annahme schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt hat. Ging dem Auftrag ein Angebot oder Kostenvoranschlag durch den Auftrag­nehmer voraus, gilt dieses als durch den Auftrag­geber angenommen, auch wenn dessen Annahme nicht ausdrück­lich bestätigt, aber auch nicht wider­sprochen wird. Wird zum Zwecke der Angebots- oder Kosten­voranschlag-Erstellung bereits das gesamte Ausgangsdokument durch den Auftrag­geber zuge­sandt, ist eine schrift­liche (auch per E-Mail) Annahme des Angebots bzw. Kosten­voran­schlags notwendig. Ging dem Auftrag kein Angebot oder Kostenvoran­schlag voraus, teilt der Auftrag­nehmer dem Auftrag­geber im Rahmen der Auftragsannahme bzw. -bestätigung die voraus­sicht­lichen Kosten und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin mit; diese Angaben sind als reine unverbindliche Information und nicht als Kostenvoranschlag zu verstehen; der Auftrag­nehmer wird auf diesen Umstand hinweisen.

3 Umfang der Leistung

3.1 Ziel des Korrektorats und Lektorats ist die höchstmögliche Redu­zierung aller vom Auftrag­geber verursachten Fehler im Ausgangs­doku­ment. Eine inhaltliche Überprüfung findet nur statt, wenn diese ausdrück­lich beauftragt wird; sie bezieht sich außerdem ausschließlich auf die innere Logik des Textes, nicht auf fachliche oder sachliche oder juristi­sche Richtigkeit.

3.2 Korrekturen und sonstige Überarbeitungen des Ausgangs­doku­ments werden in für den Auftraggeber nach­vollziehbarer Form gekenn­zeichnet, soweit dies technisch aufgrund des Dateiformates möglich ist. Über die endgültige Ausführung der Kor­rektur bzw. Über­arbei­tung entscheidet grundsätzlich der Auftraggeber.

3.3 Je nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber unter­scheidet sich die geschul­dete Leistung wie folgt:

  3.3.1 Ein Korrektorat umfasst die Prüfung des Ausgangsdokuments auf korrekte, aktuell gültige deutsche Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Wenn mit dem Auftraggeber nicht ausdrück­lich anders vereinbart, orientiert sich der Auftragnehmer dabei an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen (die wiederum weit­gehend den Empfehlungen der Rechtschreib­redaktionen von Duden und Wahrig folgen, soweit diese über­ein­stimmen). Zusätzlich kann der Auftraggeber eine der sonst einer Lektorierung vorbehaltenen Teilleistungen wählen, die aufschlagfrei durchgeführt wird. Eine Liste der mög­lichen Leistungen ist unter http://www.anti-fehlerteufel.de/stiwo1.html (Leistung in Stich­worten) zu finden.

  3.3.2 Ein Lektorat (auch ›ausführlicheres Lektorat‹) umfasst – neben einem Korrektorat – maxi­mal die Prüfung des Ausgangs­dokuments auf Einhaltung allgemein anerkannter stilistischer Standards der deutschen Sprache (auch Um- und Neufor­mu­lierung), inhaltlicher Stimmigkeit, logischer Stringenz, gestalte­ri­scher Gepflogen­heiten sowie formaler Vorgaben (z. B. Vorgaben eines Instituts bei wissen­schaft­lichen Texten, Normen bei Datums- und Maßangaben, Prüfung von Verzeichnissen). Der genaue gewünschte Leis­tungs­umfang muss vom Auftraggeber benannt werden. Der Auftragnehmer bietet standardmäßig keine umfangreiche Überarbeitung hinsichtlich Spannungs­bögen, Charakter­entwicklung, Erzähl­perspektive usw. von belletristischen Texten an, wenn dies nicht ausdrücklich bis zur Auftragserteilung vereinbart wird.

  3.3.3 Ein Kleines Lektorat umfasst – neben einem Korrektorat – die Prüfung auf Einhaltung bestimmter(!) stilistischer Standards der deut­schen Sprache; namentlich werden korrigiert: auffällige Stilblüten (un­gewollt komische Formulierungen), missverständliche Formulierungen, stilistisch holprige Ausdrücke, häufige Wort­wiederholungen, leere Redundanzen (inhalt­liche Wiederholungen innerhalb eines Begriffs oder weniger Worte). Zusätzlich kann der Auftraggeber eine weitere der sonst einer ausführlicheren Lektorierung vorbehaltenen Teilleistungen wählen, die aufschlagfrei durchgeführt wird. Eine Liste der möglichen Leistungen ist unter http://www.anti-fehlerteufel.de/stiwo1.html (Leistung in Stichworten) zu finden. Auf die übrigen unter 3.3.2 genann­ten Merkmale wird ausdrücklich nicht geprüft; insbesondere werden keine umfang­reichen Um- und Neu­formu­lierungen vorgenom­men (dies kann auch nicht als aufschlagfreie Zusatzleistung gewählt werden), soweit sie nicht zur Korrektur der vorgenannten Fehler not­wendig sind.

  3.3.4 Eine Plotberatung (auch Planungsberatung) umfasst die Beurteilung eines in Entstehung oder in der Planungsphase befindlichen Textprojektes (üblicherweise Roman, Geschichte, Novelle, Erzählung etc., auch Sachbuch ist möglich) und Beratung zu diesem Textprojekt hinsichtlich Inhalt, Struktur, Spannung, Figuren-Entwicklung und -Darstellung, Erzähl­perspektive sowie Nachvollzieh­barkeit (der zu erzählenden Ereignisse); Ziel der Plotberatung ist die Verbesserung der vorgenannten Aspekte bereits vor Fertigstellung des Textprojektes. Auch z. B. ein ›Problem­kapitel‹, bei dem der Auftraggeber bisher keine Lösung zur optimalen Fortführung des Textes findet, kann Gegenstand einer Plotberatung sein. Der genaue Leistungsumfang ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzusprechen. Zur Beratungs­durchführung sind seitens des Auftraggebers Zusammen­fassungen des Textprojektes und der wichtigsten Figuren sowie nach Absprache evtl. weiteres Material bereit­zustellen. Nähere Erläuterungen sind auf der Seite http://www.anti-fehlerteufel.de/plotplan.html zu finden. Eine Plotberatung beinhaltet ausdrücklich kein Korrektorat oder Lektorat im Sinne der Punkte 3.3.1 bis 3.3.3.

3.4 Auftragnehmer und Auftraggeber sind sich darüber einig, dass die Leistungs­erbringung im Rahmen eines Dienstleistungs­verhältnisses geschuldet ist (siehe auch 2.3). Der Auftragnehmer ist berechtigt und behält sich vor, sich zur Leistungs­erbringung Dritter zu bedienen.

3.5 Eine besondere Leistungszeit oder -frist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Verein­barung.

4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über die zukünftige Verwendung des korrigierten, lektorierten oder in sonstiger Weise überarbeiteten Ausgangsdokuments zu informieren.

4.2 Wünscht der Auftraggeber die Berücksichtigung einer bestimmten Terminologie, Sprach­vari­ante oder von auftrags­spezifi­schen Abkürzun­gen, ist dies dem Auftrag­nehmer – bei gleich­zei­ti­ger, für den Auftrag­nehmer kosten­freien Übermittlung und Überlassung der dafür erforder­lichen Unterlagen – bekannt­zugeben. Auf die Beibehaltung besonderer, von der jeweils gültigen deut­schen Rechtschreibung oder Gram­ma­tik abweichender Schreib­weisen ist der Auftrag­nehmer gesondert hinzu­weisen.

4.3 Zur Durchführung einer Plotberatung ist dem Auftragnehmer eine – meist mehrere Seiten umfassende – Zusammenfassung des Textprojektes und der Figuren sowie nach Absprache evtl. weiteres Material zur Verfügung zu stellen, anhand dessen die Beratung durchgeführt werden kann. Der optimale Umfang dieser Zusammenfassungen ist vom konkreten Textprojekt und der gegebenenfalls damit verbundenen Probleme abhängig und bedarf daher der Absprache. Eine beispielhafte Auflistung kann der Seite http://www.anti-fehlerteufel.de/plotplan.html entnommen werden.

4.4 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig, nicht in ausreichen­dem Umfang oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Fehler, Verzögerungen, Kosten für den Mehraufwand) von ihm zu tragen. Gewährleistungs­ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit eventuelle Mängel auf eine fehlende oder mangelnde Mitwirkung im Sinne von Satz 1 zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei dessen fehlender oder mangelnder Mitwirkung auf die vorgenann­ten mög­lichen Folgen vor Beginn der Bearbeitung des Ausgangsdokuments hinweisen, sofern das Fehlen oder der Mangel an ausreichender Mitwirkung zu diesem Zeitpunkt für ihn erkenn­bar ist. (Siehe auch 7.5 und 7.8, Haftung.)

5 Lieferung

5.1 Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, übermittelt der Auftragnehmer das korrigierte und/oder lektorierte Ausgangsdokument an den Auftraggeber auf dem gleichen Weg, auf dem ihm dieses zuvor zugegangen ist. Etwaige Kosten trägt der Auftraggeber.

5.2 Bei umfangreichen Aufträgen können Teillieferungen vereinbart werden.

5.3 Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten bzw. auftrags­bezogenen Dokumente. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Über­tragung – insbesondere bei elektronischer Übermittlung (E-Mail) – sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftrag­nehmers beruhen. Bei Lieferung per Briefpost, Paketdienst oder Kurier schuldet der Auftrag­nehmer nur die Übergabe der Dokumente an die Transportperson bzw. das Transport­unter­nehmen.

5.4 Der Auftraggeber ist sich bewusst und erkennt an, dass elektronisch übermittelte Daten und Dokumente keine völlige Sicherheit vor Einsichtnahme durch Dritte bieten.

5.5 Auf Wunsch sendet der Auftragnehmer etwaige vom Auftraggeber zur Auftragsausführung übergebene Unterlagen nach Ausführung des Auftrages an den Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zurück. Eine Aufbewahrungspflicht solcher Unterlagen besteht nach Beendigung des Auftrages für den Auftragnehmer nicht. (Siehe auch 7.5, Haftung.)

6 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug

6.1a Seit 01.01.2015 wird in Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen gemäß §19 UStG. Alle in den Preislisten (siehe 6.1b) sowie in Beispielen, Angeboten und Kosten­voranschlägen genannten Preise sind Endpreise.

6.1b Preise, Vergütungen und Zuschläge richten sich nach den jeweils aktuellen Tarifen (Preislisten) des Auftrag­nehmers. Diese sind unter http://www.anti-fehlerteufel.de/preise.html abrufbar. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vor­genommen wird. Für Leistungen oder Ausgangsdokument-Arten (z. B. Dateiformat), die in den Preis­listen nicht aufgeführt sind, behält sich der Auftragnehmer individuell erstellte Preise vor, die sich an den Stundentarifen und dem zu erwartenden Aufwand orientieren. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.

6.2 Für Korrektur, Lektorat und sonstige Be- und Überarbeitung von Ausgangs­doku­menten besteht pro Auftrag ein Mindestauftragswert in Höhe des in der Preisliste genannten Betrags in Euro (Stand Januar 2015: 17 Euro; für Studenten, Referendare usw. 14 Euro). Im Falle von mehreren kleineren oder regelmäßig wiederkehrenden kleineren Beauftragungen können monatliche Sammelrechnungen ausgestellt werden; der Mindestauftragswert fällt dann nur einmal pro Sammelrechnung an.

6.3 Wird nach Seitentarif abgerechnet, gelten angefangene Seiten branchenüblich als ganze Seiten. Beim Stundentarif wird in Fünftelstunden-Schritten (12 Minuten) gerechnet; angefangene Fünftelstunden gelten als ganze Fünftelstunden. Der Auftragnehmer behält sich vor, die letzte abrechenbare Seite oder Fünftelstunde des Auftragsdokuments nicht in Rechnung zu stellen, wenn diese nicht über einen Umfang von neun Zeilen bzw. drei Minuten hinausgeht.

6.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von zwölf Tagen nach Rech­nungs­legung zur Zahlung fällig. Der genaue späteste Zahlungstermin wird in der Rech­nung genannt.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt und behält sich vor, bei Auftragswerten von über 400,00 Euro sowie bei Erstauftraggebern eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes oder voraussichtlichen Auftragswertes zu verlangen. Bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb Deutschlands und bei Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden, auch bei geringerem Auftragswert als 400,00 Euro. Der Auftragnehmer behält sich vor, umfangreiche Aufträge nach Arbeitsfortschritt in mehreren Etappen zu liefern und abzurechnen (Teilrechnungen; gegebenen­falls erfolgt auch jeweils die Teillieferung gegen Vorkasse).

6.6 Alle Leistungen und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftrag­nehmers, der gleichfalls dazu berechtigt ist und sich vorbehält, Teilleistungen oder weitere laufende Aufträge bis zum vollständigen Aus­gleich der Forderungen zurückzubehalten bzw. deren Durchführung auszusetzen.

6.7 Bei Zahlungsverzug werden vom ersten auf den Zahlungstermin folgenden Tag an Verzugs­zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt­gegebenen Basiszinssatz pro Jahr in Rechnung gestellt (§ 288 BGB). Ist der Auftrag­geber nicht Verbraucher (keine Privatperson), können Verzugs­zinsen von acht Prozent­punkten über dem Basiszinssatz gefordert werden (§ 288 BGB Abs. 2). Darüber hinaus kann der Auftragnehmer Schadenersatz geltend machen, soweit ein Schaden entstanden ist. Der Auftrag­nehmer behält sich weitergehende rechtliche Schritte vor und weist darauf hin, dass dies zu weiteren Kosten für den in Zahlungsverzug geratenen Auftraggeber führen kann.

6.8 Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat der Auftragnehmer das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen.

7 Gewährleistung, Haftung

7.1 Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Erhalt des korrigierten Ausgangsdokuments durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt werden. Die Mängel sind dabei eindeutig und nachvollziehbar schriftlich zu benennen; der bloße Hinweis, es seien noch Fehler enthalten, ist nicht ausrei­chend. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz­lieferung nach Wahl des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat dafür dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schaden­ersatz­ansprüche für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die auf eine mangelhafte Korrektur zurückzuführen sind, oder wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

7.3 Die Leistung des Auftragnehmers gilt als mangelfrei, sofern das korrigierte Ausgangs­doku­ment durch­schnitt­lich höchstens einen Fehler pro vier Seiten aufweist. Sollen vom Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangs­dokuments schon bei durchschnittlich über zwölf Fehlern pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates bzw. Lektorates auch dann noch als mangelfrei, wenn durchschnittlich nicht mehr als zwei Fehler pro vier Seiten enthalten sind.

7.4 Stilistische Überarbeitungen und Lektorate hängen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors ab; daher verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen ist daher ausge­schlossen. Sinngemäß gilt dies auch für Plotberatungen.

7.5 Für vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten dem Auftragnehmer zugesandte und – dauerhaft oder für begrenzte Zeit – überlassene Dokumente, Originale, Dateien, Datenträger und sonstiges Material wird keine Haftung übernommen, es sei denn, Schäden oder Verluste entstehen durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers; soweit möglich und zumutbar hat der Auftraggeber ausschließlich Kopien zur Verfügung zu stellen. Der Auftrag­nehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungs­kopien dieser ihm überlassenen Doku­mente und Dateien anzulegen.

7.6 Bei Übermittlung von Dokumenten und sonstigen Dateien mittels Datentransfer (z. B. E-Mail, Kontakt­formular) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel, Verluste oder Beeinträch­tigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheim­haltungs­pflichten), sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers vorliegt. Beim Versand von Dateien per E-Mail oder jeder anderen Fern­über­tragung an den Auftraggeber ist dieser für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Dokumente zuständig. Die EDV (Computer, Netzwerke, Programme, Dateien usw.) des Aufragnehmers werden regelmäßig auf Schäden und Schadprogramme (Viren, Trojaner usw.) überprüft. Absolute Sicherheit kann dennoch nicht gewährleistet werden. (siehe auch 5.3, Lieferung / Übertragung)

7.7 Der Auftraggeber versichert, dass alle an den Auftragnehmer übermittelten Dokumente (ins­beson­dere auch das Ausgangs­dokument), Dateien und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind bzw. sowohl vom Auftraggeber als auch Auftragnehmer im Sinne des vereinbarten Auf­trages genutzt bzw. bearbeitet werden dürfen. Etwaige Ansprüche Dritter wegen Urheber­rechts­verletzungen oder sonstiger Rechtsverstöße in diesen Dokumenten, Dateien und Unter­lagen sowie weitere daraus erwachsende Rechtsfolgen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftrag­gebers; der Auftrag­geber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

7.8 In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert des dem Auftrag­nehmer überlassenen Materials bzw. auf den Auftragswert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungs­mängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvoll­ständige Auftrags­erteilung oder eine mangel­hafte Mitwirkung durch den Auftraggeber (siehe 4.1-4.3, Mitwirkungspflicht) entstehen.

8a Widerrufsbelehrung für Verbraucher

8a.1  Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Infor­mations­pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Jörg Querner  –  Lektorat Anti-Fehlerteufel
Güterstraße 8
75177 Pforzheim
E-Mail: jo.quer@anti-fehlerteufel.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück­zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück­gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs­erklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrück­lichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

–  Ende der Widerrufsbelehrung  –

8a.2 Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftrag­geber dem Auftrag­nehmer die Zustimmung, mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufs­frist zu beginnen. Erfolgt dennoch ein fristgerechter Widerruf, ist die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer erbrachte Leistung zu vergüten (siehe oben, Widerrufsfolgen). Soweit nicht aus­drück­lich anders vereinbart, wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Auftrags bis zum Ende der Widerrufsfrist warten – wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB ist (also Privatkunde, kein Gewerbe­treibender).

8b Widerrufs-/ Rücktrittsrecht – nur für gewerbliche Auftraggeber

8b.1 Gewerblichen, öffentlich-rechtlichen und beruflich selbstständig tätigen Auftraggebern räumt der Auftragnehmer das sinngemäß gleiche Widerrufsrecht ein wie Verbrauchern (siehe oben, 8a.1) (zur Unterscheidung nachfolgend ›Rücktritt‹ bzw. ›Rücktritts­recht‹ genannt), standard­mäßig mit einer Rücktrittsfrist von ebenfalls zwei Wochen. Jedoch mit folgenden Abweichungen zu obigen Regelungen:

  8b.1.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch ohne besondere Mitteilung an den Auftraggeber mit der Durchführung des Auftrags vor Ende der Rück­trittsfrist zu beginnen (und wird dies in der Regel auch tun).

  8b.1.2 Erfolgt ein fristgerechter Rücktritt, ist die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Auftrag­nehmer erbrachte Leistung zu vergüten. Bei etwaiger dadurch zu viel geleisteter Vorauszahlung erstattet der Auftrag­neh­mer den entsprechenden Anteil zurück oder schreibt auf Wunsch des Auftraggebers den über­schüssigen Wert auf den nächsten Auftrag gut.

  8b.1.3 Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftrag­geber dem Auftrag­nehmer die Maßgabe, mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Rücktritts­frist zu beginnen. In diesem Fall verkürzt sich die Rücktrittsfrist auf drei Werktage nach Vertrags­schluss bzw. Mitteilung des Wunschtermins (dasjenige, das von beidem später erfolgt).

  8b.1.4 Ein vom Auftragnehmer unverschuldeter Rücktritt des (gewerblichen!) Auftraggebers nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder nach 8b.1.3 verkürzten Rücktrittsfrist und vor vollständiger Durch­führung eines umfangreichen Auftrages (mehr als 100 Seiten Umfang) berechtigt den Auftrag­nehmer zusätzlich zu der unter 8b.1.2 genannten Teilforderung zur Erhebung einer Storno­gebühr. Diese beträgt 10 Prozent des bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Anteils des Auftrags­wertes. Dem Auftraggeber steht es in solch einem Fall frei, nachzuweisen, dass ein geringerer Mehr­aufwand entstanden ist und keine bzw. geringere Beeinträchtigungen anderer Auftrags­durch­führungen stattgefunden haben.

  8b.1.5 Die Zahlungsfrist für eine anteilige Leistungsvergütung oder Rückerstattung beim Rück­tritt gewerblicher oder öffentlich-rechtlicher Auftraggeber beträgt abweichend von der ›Widerrufs­belehrung für Verbraucher‹ (8a.1) zwölf Kalender­tage.

8c Rücktrittsrecht des Auftragnehmers

8c.1 Der Auftragnehmer ist nach Annahme eines Auftrages nur berechtigt, von diesem zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Grund ist oder die Gründe sind dem Auftraggeber in nachvoll­zieh­barer Form mitzuteilen.

8c.2 Wichtige Gründe im Sinne von 8c.1 sind insbesondere:

   – Erkrankung oder Verunfallung des Auftragnehmers oder ein unvorhersehbarer erheblicher Schaden der EDV, infolge der bzw. dem eine Erfüllung des Vertrags innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist unmöglich wird;

   – Höhere Gewalt, infolge der eine grundsätzliche oder rechtzeitige Erfüllung des Vertrags unmöglich wird; höhere Gewalt liegt dann vor, wenn das behindernde Ereignis vom Auftrag­nehmer trotz zumutbarer Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Terrorismus);

   – Erhebliche Rechtsverstöße im Ausgangsdokument, die vom Auftragnehmer erst nach Vertrags­schluss erkannt werden; dazu zählen insbesondere Urheberrechts­verletzungen, links- und rechts­extremistische Inhalte, kinderpornographische Inhalte, Verunglimpfung von Reli­gio­nen, Ethnien oder sozialen (Rand-)Gruppen, Aufrufe zur Gewalt oder extreme Darstellungen derselben.

8c.3 Im Falle eines Rücktritts sind dem Auftragnehmer dennoch bereits erforderliche Aufwen­dungen und erfolgte Leistungen zu erstatten; etwaige bereits geleistete Vorauszahlungen des Auftraggebers sind zurückzuerstatten, soweit sie bereits geleistete Aufwendungen und erfolgte Leistungen übersteigen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist auch eine Gutschrift auf einen anderen oder den nächsten Auftrag möglich. An Stelle einer Leistungserstattung nach Satz 1 kann der Auftraggeber auch eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen.

9 Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertrau­lichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der überlassenen Texte, Dateien und Unterlagen sowie im Rahmen von Aufträgen zur Kenntnis erlangte Betriebsgeheimnisse zu. Sofern sich der Auftragnehmer zur Erfüllung der Leistung Dritter bedient, so werden diese in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Eine absolute Vertraulichkeit kann bei der Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer in elektronischer Form (E-Mail) nicht garantiert werden; der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für unbefugte Eingriffe sowie Einblicke Dritter auf dem Kommunikationsweg (siehe auch 7.6, Haftung).

9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften und soweit für die Bearbeitung und Buchung von Aufträgen notwendig personenbezogene Daten des Auftrag­gebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben (soweit Gesetze nichts anderes vorschreiben, etwa bei Rechtsverfolgung durch staatliche Stellen), es sei denn, der Auftraggeber erlaubt oder wünscht dies ausdrücklich oder die Weitergabe der Daten an Dritte ist notwendig zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder Abrechnung. An dieser Stelle wird zusätzlich auf die ausführliche Datenschutzerklärung des Auftrag­nehmers verwiesen; sie ist Bestandteil dieser AGBs. Auftraggeber werden nur dann unter den Referenzen des Auftrag­nehmers aufgeführt, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt.

9.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Adress- und Kontaktdaten gewerblicher Auftraggeber zu – ausschließlich – eigenen, internen Werbezwecken zu verwenden; dem kann jederzeit wider­sprochen werden. Die entsprechenden Daten privater Auftraggeber (Verbraucher) werden grund­sätzlich nicht für Werbezwecke genutzt, es sei denn auf deren ausdrücklichen Wunsch, der auch jederzeit widerrufen werden kann.

9.4 Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person oder Firma gespei­cher­ten Daten verlangen; eine schriftliche Anfrage an Jörg Querner – Lektorat Anti-Fehlerteufel, Güter­straße 8, 75177 Pforzheim (oder per E-Mail: jo.quer@anti-fehlerteufel.de) genügt.

10 Rechtliches, Sonstiges

10.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von Privatpersonen die Zusendung einer Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Zur Gewährung bestimmter Konditionen ist der Auftragnehmer berechtigt, Kopien entsprechender Nachweise zu fordern (z. B. Studentenausweis). Als Kopie ist stets auch die digitale Form möglich (Bild-Datei im jpg-, png- oder gif-Format oder als pdf-Datei; jeweils in ausreichend lesbarer Größe und Auflösung). Für den Auftrag bzw. Nachweis nicht relevante persönliche Daten sind vom Auftraggeber auf der Kopie unkenntlich zu machen.

10.3 Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts.

10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprü­che und Rechtsstreitigkeiten ist für Vollkaufleute Pforzheim, für Privatkunden (Verbraucher im Sinne des BGB) das zuständige Gericht am Wohnort des Privatkunden.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder undurch­führ­bar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


Stand: 05.02.2021